zum Inhalt springen

Förderung von Forschungsverbünden zu großen ungelösten Fragen der Krebsforschung, Nationale Dekade gegen Krebs

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Immer mehr Menschen erkranken an Krebs. Jede/r Zweite wird irgendwann in seinem Leben mit dieser Diagnose konfrontiert. Krebserkrankungen stellen nach wie vor eine der größten Herausforderungen für die moderne Medizin dar.

Mit der Nationalen Dekade gegen Krebs bündelt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern über zehn Jahre die Kräfte, um der Krebsforschung in Deutschland einen neuen Schub zu geben und Innovationen schneller zu den Patientinnen und Patienten zu bringen. Die Arbeitsgruppe „Große ungelöste Fragen der Krebsforschung“ der Nationalen Dekade gegen Krebs hat sich eingehend mit drängenden ungelösten wissenschaftlichen Herausforderungen in der Onkologie beschäftigt, deren Lösungen einen deutlich spürbaren Fortschritt für an Krebs erkrankte Menschen bedeuten würde. Um diese angehen zu können, bedarf es innovativer Denkweisen sowie neuer forschungspolitischer Instrumente, welche die gezielte Bündelung und den Ausbau der besten vorhandenen nationalen Kompetenzen und Ressourcen beinhaltet.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden sollen bis zu zwei international konkurrenzfähige Forschungsverbünde in der medizinischen Onkologie. Die Verbünde sollen innerhalb von fünf Jahren umfangreiche und hochkarätige national vorhandene Expertisen und Ressourcen bündeln und ein großes Potenzial aufweisen, Herausforderungen und Hindernisse bei der effektiven Vermeidung oder Behandlung von Krebserkrankungen in absehbarer Zeit überwinden zu können.

Gefördert werden Forschungsverbünde aus fünf bis neun experimentellen, theoretischen und klinischen Arbeitsgruppen (beispielsweise aus den Bereichen klinische Onkologie, Krebsgenomik, Entwicklungsbiologie, Evolutionsbiologie, Biochemie, Biostatistik, Bioinformatik, Künstliche Intelligenz), die hochgradig interdisziplinär und kooperativ organisiert sind. Die Verbünde müssen Daten verschiedenster Herkunft (z. B. Omics-Ebenen, klinische Daten, visuelle Daten etc.) integrieren und unter Einsatz informationstechnologischer Werkzeuge auswerten. Die umfangreiche Erfassung komplexer physiologischer und pathologischer Prozesse als Grundlage für die Entwicklung neuer medizinischer Anwendungen muss von Anfang an vorgesehen werden. Damit soll ein wichtiger Schritt in Richtung individualisierte Medizin und verbesserte Patientenversorgung getan werden. Für die Entwicklung innovativer Lösungsansätze können Perspektiven und Denkweisen nichtonkologischer Fachrichtungen wichtig sein. Es wird daher angeregt, Disziplinen und Expertisen einzubinden, die bisher traditionell nicht in der onkologischen Forschung involviert waren.

Die zur Förderung kommenden Forschungsverbünde sollen über einen Wettbewerb konkurrierender Verbundanträge ausgewählt werden. Die konkurrierenden Forschungsverbundanträge müssen sich klar auf eines der folgenden drei Themengebiete und die dazu genannten Herausforderungen fokussieren und ihre Fokussierung eindeutig benennen. Thematische Überschneidungen sind jedoch möglich – einzelne inhaltliche Aspekte aus den jeweils anderen, unten genannten Themengebieten können in kleinem Umfang auch mitberücksichtigt werden, wenn sie zur Zielerreichung des zentralen wissenschaftlichen Fokus unbedingt erforderlich sind.

  • Erstes Themengebiet: Epigenom, Metabolom, Mikrobiom und Mikromilieu von Zellverbänden (E3M)
  • Zweites Themengebiet: Klinische Studien für zelluläre Immuntherapien
  • Drittes Themengebiet: Metastasierung

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Einreichfrist

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 30. Juni 2023 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. Skizzeneinreichenden wird die Möglichkeit geboten, an einer Informationsveranstaltung teilzunehmen.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/datenbank/foerderungen/foerderung-von-forschungsverbuenden-zu-grossen-ungeloesten-fragen-der-krebsforschung-nationale-dekade-gegen-krebs