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Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Integration der Region Mittelost- und Südosteuropa in den Europäischen Forschungsraum“ (Bridge2ERA2021)

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Mittelost- und Südosteuropa

Europa braucht einen leistungsfähigen, offenen und für die besten Talente aus aller Welt attraktiven gemeinsamen Forschungsraum, der zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Europas und zur Lösung globaler Herausforderungen beiträgt. Nach wie vor gibt es im Europäischen Forschungsraum (EFR) zwischen den Mitgliedstaaten Unterschiede hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit in Forschung und Innovation. Das jährlich erscheinende Innovation Scoreboard der Europäischen Union weist neben Innovationsführern und starken Innovatoren auch Länder mit einem geringeren Innovationspotenzial aus.

Besonders viele Länder in Mittelost- und Südosteuropa fallen bei der Beteiligung an europäischen Forschungs- und Innovationsprogrammen hinter den europäischen Innovationsführern zurück. Damit Europa als Ganzes sein Potenzial in Zukunft noch besser ausschöpfen kann, sollen diese Länder stärker an den europäischen Forschungsraum herangeführt und beteiligt werden. Dieses Ziel kann durch die Vernetzung und Kooperation mit erfahrenen und innovationsstarken Partnereinrichtungen unterstützt werden.

Die deutsche Bundesregierung übernimmt im Rahmen ihrer Strategie zur Internationalisierung und dem Förder­programm „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“ Verantwortung für die Stärkung von Forschungsexzellenz und für eine engere Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in Europa. Eine wichtige Zielsetzung der Nationalen Roadmap zum Europäischen Forschungsraum sieht vor, die Zusammenarbeit mit den neuen EU-Mitgliedstaaten (EU-13) zu stärken, um die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit und Innovationskraft Europas insgesamt zu steigern.

Gegenstand der Förderung ist die gemeinsame Antragsvorbereitung von multilateralen Forschungs- und Innovationsprojekten, die auf die Themenbereiche des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa sowie auf andere relevante europäische Förderprogramme (im Sinne der in Nummer 1 beschriebenen Förderziele) ausgerichtet sind. Es sollen insbesondere neue Netzwerke mit den Zielländern der Bekanntmachung etabliert und über den Zeitraum der gesamten Förderung hinweg gepflegt werden. Das Ziel ist, Netzwerke aufzubauen, die auch über den Projektzeitraum hinaus weiter Bestand haben. Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation mit den in Nummer 1 genannten Zielländern dokumentieren (bitte gegebenenfalls spezifizieren).

Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, KMU, Kommunen und kommunale Unternehmen, die die Zuwendungszwecke und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung oder andere Institution, die Forschungsbeiträge liefern, Kommunen und kommunale Unternehmen), in Deutschland verlangt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form bis spätestens zu folgenden Terminen

  • 28. Februar 2022
  • 30. November 2022
  • 27. September 2023
  • 31. Mai 2024 (vorerst letztmöglicher Einreichtermin)

vorzulegen.

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/datenbank/foerderungen/richtlinie-zur-foerderung-von-projekten-zum-thema-integration-der-region-mittelost-und-suedosteuropa-den-europaeischen-forschung