im Bereich individualisierte Arzneimitteltherapie: | |
1. Parallel zur Entwicklung von Arzneimitteln sollten, soweit diese für die Individualisierte Arzneimitteltherapie möglich und geeignet sind, validierte Tests entwickelt werden. | Umsetzungsfrist: mittel- bis langfristig Verantwortlich: Industrie |
2. Die Verbesserung der Aus-, Weiter- und Fortbildung der Ärzteschaft ist essenziell. Deshalb sollte • die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Ärzteschaft im Bereich der Diagnostik, auch in Bezug auf die neuen Möglichkeiten der therapiebestimmenden oder therapiebegleitenden Diagnostik auf genetischer, molekularer oder zellulärer Ebene, verbessert werden und • auch eine Aufklärung der Patientinnen und Patienten bzw. der Bevölkerung über die Möglichkeiten von Individualisierter Arzneimitteltherapie erfolgen. | Umsetzungsfrist: mittel- bis langfristig Verantwortlich: Fachgesellschaften, Ärztekammern, Länder |
3. Aktuelle Erkenntnisse der Individualisierten Arzneimitteltherapie sollten in die entsprechenden Behandlungsleitlinien aufgenommen werden. • Es sollte sichergestellt werden, dass diese Leitlinien und die medizinische Fortbildung dem aktuellen Wissensstand entsprechen und eingehalten werden, • es sollten Anreize geschaffen werden, um die Akzeptanz und Umsetzung entsprechender Leitlinien ohne zeitliche Verzögerung zu fördern.
| Umsetzungsfrist: mittel- bis langfristig Verantwortlich: Fachgesellschaften, Ärztekammern |
im Bereich Tissue Engineering: | |
1. Für Tissue Engineering-Produkte besteht ein erheblicher Beratungsbedarf. Deshalb sollten • existierende Beratungsangebote evaluiert werden und • auf der Grundlage der Evaluation eine Erweiterung des Beratungsangebots (KMU-Büro, Coaching-Team etc.) geprüft werden. | Umsetzungsfrist: kurzfristig Verantwortlich: BMG, BMBF, BMWi, Industrie |
2. Tissue Engineering-Produkte erfordern ein produktabhängiges Design für klinische Studien. Am Beispiel dieser Produktgruppe sollten deshalb • adäquate Studienkonzepte und ggf. neue Modelle der klinischen Prüfung entwickelt werden sowie • geprüft werden, ob bereits bei der Planung des Designs und der Durchführung von Studien zum Nachweis von Sicherheit und Wirksamkeit für die Zulassung auch zusätzliche Daten erhoben werden können, die für eine spätere mögliche gesundheitsökonomische Nutzenbewertung bzw. Kosten-Nutzen-Bewertung des Produkts relevant sind. | Umsetzungsfrist: kurz- bis mittelfristig Verantwortlich: BMBF, BMG (PEI), Industrie |
3. In den näheren Bestimmungen für die Gewinnung von Geweben und Zellen soll aus Gründen der Rechtsklarheit eine klare Trennung der Anforderungen an entnehmende und weiterverarbeitende Gewebeeinrichtungen vorgenommen werden.
| Umsetzungsfrist: kurzfristig Verantwortlich: BMG |
4. Für die Entnahme einer geringen Menge autologen Blutes zur In-vitro-Kultivierung von Tissue-Engineering-Produkten soll eine sachgerechte gesetzliche Lösung gefunden werden. | Umsetzungsfrist: kurzfristig Verantwortlich: BMG |
5. Die Etablierung von Tissue Engineering-Produkten am Markt und die Erlangung der Erstattungsfähigkeit durch die GKV für die in diesem Feld dominierenden KMU stellen eine erhebliche Herausforderung dar. Die Transparenz der Verfahren zur Erlangung der Erstattungsfähigkeit durch die GKV soll weiter verbessert und die entsprechende Beratung optimiert werden. | Umsetzung: kurz- bis mittelfristig Verantwortlich: Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, Industrie |
6. Um die durch die jetzigen europäischen Regelungen verursachten Folgen für kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich Tissue Engineering in Deutschland zu erfassen, wird empfohlen, drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 über Arzneimittel für neuartige Therapien eine Erhebung durchzuführen, mit der die Auswirkungen der neuen Anforderungen und die Reaktionen der betroffenen pharmazeutischen Unternehmen erfasst werden. | Umsetzungsfrist: mittelfristig Verantwortlich: Industrie, Teil des Monitorings der Task Force |