BMBF fördert "Neue Governance der Wissenschaft"
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlicht in einer zweiten Phase Förderrichtlinien für Forschung zum Verhältnis von Wissenschaft, Politik und Gesellschaft unter dem Titel "Neue Governance der Wissenschaft".
Im Verhältnis von Wissenschaft, Politik und Gesellschaft sind tiefgreifende Veränderungen zu beobachten, die ihren Niederschlag sowohl in der Wissensproduktion selbst als auch in den organisatorischen und institutionellen Strukturen des Wissenschaftssystems finden.
Vor diesem Hintergrund soll untersucht werden, welche Governance-Strukturen wissenschaftlicher Forschung sich gegenwärtig und mit Blick auf die nähere Zukunft abzeichnen, welche Akteure als Protagonisten wie Kritiker solcher Veränderungen in welchen Konstellationen zusammenwirken, welche Auswirkungen eintretende Veränderungen auf die Autonomie und Leistungsfähigkeit wissenschaftlicher Forschung haben - und nicht zuletzt: welche Handlungsbedingungen und -chancen sich für die Wissenschaftspolitik aus all dem ergeben.
Der Fokus soll auf die Frage gerichtet werden, wie gesamtgesellschaftliche Entwicklungen das Wissenschaftssystem beeinflussen, wie sie die Auswahl von Konzepten und Instrumenten der Wissenschaftspolitik mitbestimmen und welche Rückwirkung deren Anwendung im Wissenschaftssystem zeigt.
Die in einer ersten Förderphase (2003 - 2007)
geförderten Forschungsprojekte hatten ihren Analyseschwerpunkt unter
der Überschrift "Wissen für Entscheidungsprozesse" im Bereich der
wissenschaftlichen Politikberatung. Informationen zu Inhalten und
Ergebnissen der Projekte sind unter
www.sciencepolicystudies.de abrufbar.
Eine erweiterte inhaltliche Beschreibung der zweiten
Förderphase "Neue Governance der Wissenschaft - Forschung zum
Verhältnis von Wissenschaft, Politik und Gesellschaft" ist einem
Hintergrundpapier zu entnehmen, das unter
www.pt-uf.pt-dlr.de/de/194.php abrufbar ist oder über den Projektträger
DLR angefordert werden kann.
Antragsberechtigt sind Hochschulen,
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie ggf. Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft. In der ersten Verfahrensstufe sind dem
Projektträger bis spätestens 30.04.2008 zunächst Projektskizzen in
schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Darüber hinaus ist die
Übermittlung der Projektskizzen per E-Mail möglich.
Quelle: BMBF - 11.02.08