Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser!
Der Bundestag hat am 4. Dezember 2015 das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen beschlossen. Das E-Health-Gesetz soll Anfang 2016 in Kraft treten. Das Gesetz beinhaltet unter anderem ein modernes Stammdatenmanagement, die elektronische Patientenakte sowie die Förderung der Telemedizin. Hierzu gehört zum Beispiel die Online-Videosprechstunde.
Mit dem E-Health-Gesetz wird auf Basis der Zeitpläne der gematik und der Industrie ein Zeitfenster für die bundesweite Einführung der Telematik-Infrastruktur festgeschrieben, das Mitte 2016 beginnt; bis Mitte 2018 sollen Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein (flächendeckender Roll-out). Es zeigt sich, dass diese Fristen dazu geführt haben, dass alle Beteiligten jetzt sehr intensiv daran arbeiten, den vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten – auch wenn die Industrie nach Auskunft der gematik große Probleme hat, die notwendige Technik bereitzustellen. Darüber hat die gematik im Rahmen der Gesetzes-Anhörung öffentlich informiert. Nach den aktuellen Zeitplänen der gematik kann der flächendeckende Roll-out weiterhin im Jahr 2016 beginnen, so dass die gesetzlichen vorgesehenen Sanktionen nicht greifen müssen. Wir erwarten von allen Beteiligten, – der Industrie, genauso wie den Ärzten und Kassen – dass sie mit Hochdruck daran arbeiten, Arztpraxen und Krankenhäuser an das neue Netz anzuschließen, damit die Telematik-Infrastruktur endlich den Patientinnen und Patienten zugutekommt.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sieht in dem Gesetz einen Nutzen für die Versicherten: "Mit dem E-Health-Gesetz treiben wir den Fortschritt im Gesundheitswesen voran. Dabei stehen Patientennutzen und Datenschutz im Mittelpunkt. Eine sichere digitale Infrastruktur verbessert die Gesundheitsversorgung und stärkt die Selbstbestimmung der Patienten – das bringt echten Nutzen für die Versicherten. Ärzte, Kassen und Industrie stehen jetzt gleichermaßen in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben im Sinne der Patienten zügig umzusetzen."
Auf der Gesundheitskarte gespeicherte Notfalldaten können Leben retten, ein Medikationsplan kann lebensgefährliche Wechselwirkungen verhindern und die Telemedizin mobil eingeschränkte Menschen unterstützen. Und mit der elektronischen Patientenakte und dem Patientenfach sind die Patienten besser über ihre Diagnosen und Therapien informiert. Sie bekommen zudem erstmals die Möglichkeit, auch selbst Daten – z.B. aus Fitnesstrackern oder sog. Wearables – dem Arzt zu übermitteln. Das E-Health-Gesetz schreibt einen konkreten Fahrplan für die Einführung nutzbringender Anwendungen und einer sicheren digitalen Autobahn im Gesundheitswesen vor. Mit einer sicheren digitalen Infrastruktur, an die alle Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Versicherten angeschlossen sind, schaffen wir die Voraussetzungen für die medizinische Versorgung der Zukunft.
Die Schwerpunkte des Gesetzes:
Medizinische Notfalldaten sollen ab 2018 auf Wunsch des Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Damit sind wichtige Informationen über bestehende Allergien oder Vorerkrankungen im Ernstfall schnell verfügbar. Immer noch sterben in Deutschland zu viele Menschen an gefährlichen Arzneimittelwechselwirkungen. Deshalb erhalten Menschen, die 3 oder mehr Arzneimittel anwenden ab Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Das ist vor allem für ältere und alleinlebende Menschen eine große Hilfe. Der Arzt muss den Versicherten über seinen Anspruch informieren. Apotheker sind von Anfang an einbezogen und bei Änderungen der Medikation auf Wunsch des Versicherten zur Aktualisierung verpflichtet. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein.
Um die Ausgabe der Heilberufsausweise zu unterstützen, mit denen Ärzte auf die sensiblen Daten der Gesundheitskarte zugreifen können, werden elektronische Arztbriefe bereits vor Einführung der Telematik-Infrastruktur gefördert, wenn hierfür ein elektronischer Heilberufsausweis mit elektronischer Signatur verwendet wird. Diese Anschubfinanzierung, mit der ein höheres Datenschutz- und Sicherheitsniveau in der elektronischen Kommunikation erreicht wird, gilt für das Jahr 2017.