Ein neuer Bericht von Wissenschaftlern der Europäischen Kommission zeigt, dass für die Beratung von Patienten, die sich dafür entscheiden, ihre durch In-vitro-Fertilisation (IVF) gezeugten Embryonen auf ernste genetische Erkrankungen untersuchen zu lassen, dringend Leitlinien erforderlich sind und dass auch spezielle Qualitätssicherungssysteme geschaffen werden müssen. Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden Embryonen auf Krankheiten wie Huntington, Hämophilie und zystische Fibrose untersucht, bevor sie in die Gebärmutter eingepflanzt werden. Aus diesem Bericht, der zum ersten Mal einen vollständigen Überblick über die PID auf europäischer Ebene gibt, geht hervor, dass die PID in vielen Mitgliedstaaten zwar etabliert ist, dass die Vorschriften, Standards und Akkreditierungsanforderungen jedoch mitunter stark voneinander abweichen.
Der Bericht, der von der Gemeinsamen Forschungsstelle, der internen wissenschaftlichen Dienststelle der Europäischen Kommission, in Zusammenarbeit mit mehreren europäischen Forschungszentren verfasst wurde, soll dazu beitragen, mehr Wissen und Informationen über die derzeitigen PID-Leistungen zu verbreiten.
Im Zuge der Erhebung wurde festgestellt, dass 53 Zentren in 16 EU-Ländern und in der Schweiz PID anbieten, wobei sich die meisten Zentren in Spanien, Belgien, der Tschechischen Republik, Griechenland und im Vereinigten Königreich befinden.
Nachstehend einige der Hauptschlussfolgerungen des Berichts:
- Die PID expandiert in Europa, und die damit verbundenen Folgen für die Gesellschaft breiten sich aus.
- Patienten reisen innerhalb Europas, um die PID in Anspruch nehmen zu können.
- Die Informationsquellen, die die Eltern bei der Inanspruchnahme der Präimplantationsdiagnostik im Ausland nutzen, sind Internet-Seiten von IVF-Kliniken, andere Eltern, an denen das Verfahren bereits vorgenommen wurde, und medizinische genetische Dienste des Herkunftslandes.
- 94 Prozent der Zentren verlangen eine Einwilligung der Patienten und bieten eine genetische Beratung an, wenngleich unklar ist, ob eine solche Beratung tatsächlich erfolgt.
- Nur die Hälfte der Kliniken und Labore hat einen Qualitätsmanager und nur ein Drittel der Zentren nimmt tatsächlich an externen Qualitätssystemen teil.
- Auf EU-Ebene ist die „Menschliche Gewebe- und Zellen-Richtlinie“ (Richtlinie 2004/23/EG vom 31. März 2004) die wichtigste Rechtsvorschrift. Aus der Erhebung geht hervor, dass viele Kliniken in der EU noch erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen.
Den vollständigen Bericht stellen wir Ihnen hier in der Langfassung sowie als Executive Summary zur Verfügung.