Kritische Ergebnisse der DKI-Studie
Eine neue Studie zum Innovationstransfer im Krankenhaus stellte Dr. Karl Blum, Forschungsleiter des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), vor. Die Studie mit dem Titel „Anspruch und Realität von Budgetverhandlungen zur Umsetzung medizintechnischer Innovationen im Krankenhaus“ im Auftrag des BVMed beruht auf einer Repräsentativbefragung deutscher Krankenhäuser, auf Experteninterviews mit Krankenkassen, den Medizinischen Diensten und Krankenhausträgern sowie Telefoninterviews mit Krankenhäusern. NUB-Anträge sind dabei vor allem für größere Krankenhäuser, insbesondere Universitätskliniken, von Bedeutung. Die ersten Ergebnisse der noch laufenden Studie:
> Die Erfolgsquote von NUB-Anträgen ist relativ gering. NUB-Entgelte sind nur für 35 Prozent der Anträge vereinbart. Eine überproportionale Erfolgsquote haben die Universitätskliniken mit 45 Prozent.
> Der Anteil medizintechnischer NUBs ist eher unterproportional. NUB-Entgelte liegen für nur 28 Prozent medizintechnischer NUB-Anträge vor. Keine Anerkennung durch das DRG-Institut InEK erhalten 65 Prozent der Anträge.
> Erfolgskritische Faktoren für NUB-Anträge sind eine hohe Evidenzbasierung, eine strikte Fallzahl-und Erlösbegrenzung, ein besonderer Versorgungsauftrag des Krankenhauses sowie das „Wohlwollen“ der Krankenkassen vor Ort.
> Die NUB-Strategie der Krankenhäuser ist insgesamt defensiv. Man sieht auf Krankenhausseite ein geringes verhandlungstaktisches Potenzial. Die Konfrontations- und Konfliktbereitschaft bei NUB-Anträgen gegenüber den Krankenkassen ist gering.
> Die NUB-Verhandlungsstrategie der Krankenkassen ist auf MDS-Gutachten ausgerichtet. Tendenziell ist eine Fokussierung von NUB-Entgelten auf Häuser der Zentral- bzw. Maximalversorgung zu beobachten.
Kritisch sieht die DKI-Studie die große Bedeutung der MDS-Gutachten als maßgebliche Informationsquelle und Entscheidungsgrundlage für die Entgeltverhandlungen mit den Krankenkassen. Denn für eine qualitative Beurteilung der Anträge hätten die Krankenkassen keine Autorisierung. Zudem hätten die Krankenhäuser keine Einsicht in die MDS-Gutachten, so dass kein
öffentlicher Diskurs stattfinden könne. Das sei ein klarer Verstoß gegen wissenschaftliche Regeln. Als möglichen Handlungsbedarf sieht das DKI die Konkretisierung des Erlaubnisvorbehalts, eine Neuregelung des NUB-Verfahrens, eine stärkere Zentralisierung der Entgeltvereinbarungen sowie eine Veröffentlichungspflicht von MDS-Gutachten.