Das Europäische Parlament hat einer Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Versuchstiere zugestimmt. Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: "Mit der heutigen Abstimmung geht ein langwieriger Verhandlungsprozess zu Ende. Die Bedingungen für Tiere, die immer noch für wissenschaftliche Untersuchungen und Unbedenklichkeitsprüfungen benötigt werden, müssen verbessert werden. Gleichzeitig muss verstärkt nach Alternativen zu Tierversuchen gesucht werden."
Mit der Überarbeitung, die auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission von 2008 zurückgeht, wird die Anzahl von Versuchstieren auf ein Mindestmaß beschränkt.
Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Verpflichtung auf ethische Bewertungen vor der Genehmigung von Projekten, bei denen Versuchstiere zum Einsatz kommen, sowie die Verbesserung der Standards für Unterbringung und Pflege. Die neue Richtlinie gilt für die wissenschaftliche Grundlagenforschung und die Hochschul- oder Berufsbildung. Sie betrifft alle lebenden Wirbeltiere. Der Einsatz von nichtmenschlichen Primaten unterliegt Beschränkungen. Die Verwendung von Menschenaffen zu wissenschaftlichen Zwecken ist nach der neuen Richtlinie untersagt.
Die Mitgliedstaaten haben zur Umsetzung der Bestimmungen 24 Monate Zeit. Die neue Richtlinie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2013.