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Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung

Art:
Förderprogramm
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland

Ziel und Zweck der Förderung ist die persönliche und berufliche Entfaltung der Handlungskompetenz begabter und leistungsbereiter junger Menschen nach ihrer Berufsausbildung unter Berücksichtigung im Programm unterrepräsentierter Personengruppen. Gefördert wird die Teilnahme an Weiterbildungen, die auf dem Bildungsmarkt angeboten werden oder speziell zu entwickeln sind. Daneben fördert das BMBF aus diesen Mitteln Maßnahmen zur Weiterentwicklung, zur Information und zum Erfahrungsaustausch sowie zur Evaluation der Begabtenförderung berufliche Bildung. Diese Maßnahmen dienen der Umsetzung und der Weiterentwicklung der Konzeption, die der Förderung zugrunde liegt.

Förderfähig sind:

  • Junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen, sollen durch anspruchsvolle berufsbegleitende Weiterbildungen besonders gefördert werden. Eine regionale und berufsstrukturelle Ausgewogenheit der Förderung ist anzustreben. Junge Frauen und junge Männer sollen gleichermaßen berücksichtigt werden.
  • In die Begabtenförderung kann als Stipendiatin/Stipendiat einmal aufgenommen werden, wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen besonders erfolgreich abgeschlossen hat.

Hochschulabsolventinnen/Hochschulabsolventen können nach diesen Richtlinien nicht aufgenommen werden.

Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die verfügbaren Fördermittel, kann die zuständige Stelle höhere Anforderungen zugrunde legen.

Die Höhe der Förderung pro Stipendiatin/Stipendiat soll innerhalb eines Kalenderjahres 2400 Euro nicht übersteigen. In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle diesen Förderbetrag aus vorhandenen Fördermitteln überschreiten. Die Höchstförderung von 7200 Euro pro Stipendiatin/Stipendiat darf in drei Förderjahren nicht überschritten werden.

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/datenbank/foerderungen/begabtenfoerderung-berufliche-bildung-fuer-junge-absolventinnen-und-absolventen-einer-berufsausbildung