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Förderung von interdisziplinärer Forschung zum besseren Verständnis von Entstehung, Ausprägung und Behandlung von Wechseljahresbeschwerden

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMFTR
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Die Wechseljahre sind ein natürlicher Teil des Lebensverlaufs. Sie bezeichnen den Übergangszeitraum vor, während und nach der letzten spontanen Menstruation im Leben einer Frau, in dem es zu hormonellen Veränderungen (vor allem Abnahme von Östrogen und Progesteron) kommt. Im Jahr 2025 befinden sich in Deutschland circa neun Millionen Frauen in den Wechseljahren. Etwa 80 Prozent der Frauen erleben in dieser Phase Beschwerden, davon circa ein Drittel so schwer, dass die Lebensqualität stark eingeschränkt ist. Insbesondere in der Perimenopause werden die Beschwerden oft nicht als wechseljahresbedingt wahrgenommen. Die Wechseljahre sind ein zentraler Faktor, der zur Entwicklung nicht übertragbarer Krankheiten bei Frauen beiträgt. Dies gilt insbesondere für den Einfluss auf die kardiovaskuläre, knöcherne und kognitive Gesundheit. Die Forschung zur Verbesserung der Behandlung von Frauen mit Wechseljahresbeschwerden und zur Reduzierung von Gesundheitsrisiken während der Wechseljahre ist weltweit unterrepräsentiert.

Förderziel

Ziel der Fördermaßnahme ist es, die Forschung zu Wechseljahren zu stärken. Diese soll zu einem besseren Verständnis der Entstehung und unterschiedlichen Ausprägung der Beschwerden sowie einer Verbesserung der Prävention, Diagnostik und Therapie beitragen. Hierdurch soll wissenschaftliche Evidenz generiert werden für Ansatzpunkte zur Verbesserung von Prävention, Diagnostik und Therapie von Wechseljahresbeschwerden. Hierzu sollen unter anderem die Mechanismen der Entstehung und unterschiedlichen Ausprägung der Beschwerden untersucht sowie neue Biomarker und Verfahren zur besseren Klassifikation von Wechseljahresstadien entwickelt werden. Darüber hinaus sollen Risikofaktoren für nicht übertragbare Krankheiten in den Wechseljahren beziehungsweise von protektiven Faktoren für ein gesundes Altern der Frauen in dieser Phase identifiziert werden.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde. In Einzelfällen können Einzelvorhaben von universitätsmedizinischen Einrichtungen gefördert werden, wenn darin alle für die jeweilige Fragestellung notwendigen Disziplinen vertreten sind.

Die Forschungsarbeiten sollen darauf ausgerichtet sein, Evidenzlücken im Verständnis der Entstehung und unterschiedlichen Ausprägung von Wechseljahresbeschwerden zu schließen. Darüber hinaus sollen sie wissenschaftliche Erkenntnisse dazu generieren, wie die Diagnostik und Behandlung von Frauen mit Wechseljahresbeschwerden verbessert und mit den Wechseljahren verbundene Gesundheitsrisiken reduziert werden können. Sie sollen hochwertige wissenschaftliche Erkenntnisse für eine evidenzbasierte Weiterentwicklung präventiver, diagnostischer und thera­peutischer Standards generieren, die von hoher Relevanz für die betroffenen Frauen sind.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung gegebenenfalls auch mit dem Status eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft, Selbsthilfegruppen und Patienten­organisationen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.

Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 15. April 2026, 12.00 MESZ zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/datenbank/foerderungen/foerderung-von-interdisziplinaerer-forschung-zum-besseren-verstaendnis-von-entstehung-auspraegung-und-behandlung-von-wechseljahr