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Förderung von Projekten zum Thema Computational Life Sciences – Digitale Methoden zur Erforschung postakuter Infektionssyndrome

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Das Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist es, die Entwicklung neuer oder verbesserter KI-gestützter Methoden und Analysewerkzeuge zur Erforschung von postakuten Infektionssyndromen (PAIS) voranzutreiben. PAIS werden durch verschiedene virale Erreger (unter anderem SARS-CoV-2, Epstein-Barr-Virus, Zytomegalievirus, Herpes-simplex Virus und Enteroviren) und auch durch nichtvirale Pathogene, wie zum Beispiel das Bakterium Coxiella (C.) burnetii(Q-Fieber), verursacht. Sie stellen eine beträchtliche Belastung für die Gesundheit des einzelnen Menschen sowie das Gesundheitswesen dar. Das Verständnis der zugrunde liegenden Krankheitsmechanismen und darauf abgestimmter Behandlungsmethoden ist jedoch bislang unzureichend.

Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der geförderten Projekte sollen Expertinnen und Experten aus IT und Datenanalyse mit Forschenden aus Bereichen wie Modellierung, experimentellen Omics-Technologien, Epidemiologie und weiteren klinischen Fachbereichen interdisziplinär zusammenarbeiten. Die Projekte sollen unter anderem Herausforderungen im Bereich der Datenintegration und -analyse mit Hilfe von Methoden aus dem maschinellen Lernen adressieren und dabei den derzeitigen Stand der Technik entscheidend verbessern. Die entwickelten Methoden und Softwarewerkzeuge sollen noch während der Projektlaufzeit zur Untersuchung klinisch relevanter Fragestellungen herangezogen werden, die perspektivisch Verbesserungen bei der Diagnostik, Prävention oder Behandlung von PAIS ermöglichen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Einreichfrist

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Es findet in der ersten Stufe ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Experten statt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem in 7.1 genannten Projektträger bis spätestens 1. März 2024 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/datenbank/foerderungen/foerderung-von-projekten-zum-thema-computational-life-sciences-digitale-methoden-zur-erforschung-postakuter-infektionssyndrome