Die Ukraine steht vor der großen Herausforderung, ihr durch den russischen Angriffskrieg geschädigtes Wissenschafts- und Innovationssystem wiederaufzubauen, zu modernisieren und für den EU-Beitritt vorzubereiten. Eine starke transnationale Zusammenarbeit kann dazu beitragen, das Forschungs- und Innovationspotenzial der Ukraine zu erschließen und das Land besser in die europäischen Wissensströme zu integrieren. Damit dies gelingt, sind Initiativen erforderlich, die die nationalen und europäischen Anstrengungen konsolidieren und den Weg für eine dauerhafte Erholung der Ukraine nach dem Krieg ebnen.
Die im Januar 2025 gestartete und von der Europäischen Kommission geförderte Coordination and Support Action „Linking Ukraine to the European Research Area“ (LUKE) adressiert diese Herausforderung. Ziel von LUKE ist es, eine Plattform für die verstärkte Zusammenarbeit mit der Ukraine aufzubauen und multilaterale Verbundprojekte im Bereich Forschung und Innovation zu fördern.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahmen multilaterale Verbundsprojekte im Bereich der Grundlagen- und/oder angewandten Forschung, Entwicklung und Innovation.
Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung gibt es vier thematische Schwerpunkte mit Unterthemen:
1. Energie: Nachhaltige und erneuerbare Energie und Energiesicherheit
2. Cybersicherheit: Cyber-Resilienz kritischer Infrastrukturen und anpassungsfähige Cybersicherheitssysteme
3. Medizin- und Gesundheitsforschung: Telemedizin, biomedizinische Forschung
- Einführung der Telemedizin für Lösungen zur Fernbehandlung
- Innovative Forschung zu zellulären Signalwegen für biomedizinische Anwendungen
4. Geistes- und Sozialwissenschaften: Sozialer Ausgleich, nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung und Wiederherstellung des Humankapitals
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung oder andere Institution, die Forschungsbeiträge liefert), in Deutschland verlangt.
Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Nur multilaterale Forschungsvorhaben können gefördert werden. Sowohl an der Einreichung der Projektskizze als auch an der späteren Vorhabendurchführung müssen mindestens drei förderfähige Institutionen aus drei verschiedenen an der Ausschreibung beteiligten Ländern beteiligt sein, wobei mindestens einer der Partner aus der Ukraine kommen muss.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig ausgelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in englischer Sprache vom Verbundkoordinator im Namen aller Verbundpartner bis spätestens 15. Mai 2026 in elektronischer Form über das Skizzentool PT-Outline vorzulegen.