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Förderung von Projekten zum Thema „Untersuchung risikoreicher Ideen im Bereich der Material- und Werkstoffforschung“ (Experiment!Material)

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMFTR
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wieder, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Diese Förderrichtlinie ist Teil der Umsetzung des Fachprogramms des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) „Materialinnovationen für die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft (Mat2Twin)“. Das Materialforschungsprogramm ist eingebettet in die übergeordnete Strategie des BMFTR „Technologisch souverän in Deutschland und Europa“, konkret im Rahmenprogramm „Forschung und Innovation für Technologische Souveränität 2030 (FITS2030)“.

Die Förderung origineller, wissenschaftlich fundierter Ideen im Bereich der Material- und Werkstoffforschung soll es ermöglichen, erste Machbarkeitsnachweise für unkonventionelle Hypothesen, Methoden oder Technologien zu erbringen, die auf andere Weise nicht erlangt werden können. Motivation ist die Schaffung eines Anreizes zur Untersuchung hochriskanter und disruptiver Forschungsansätze. Eine Ergebnisverwertung in Form von Anschlussvorhaben, zum Beispiel unter Beteiligung der Industrie oder auch in Form von Ausgründungen/Start-ups, ist ein wünschenswertes Ergebnis, aber nicht notwendiges Ziel dieser Maßnahme.

Zweck der Förderrichtlinie ist die Förderung von FuE-Projekten zur Entwicklung innovativer Materialien und Werkstoffe mit Fokus auf die Machbarkeit und den Informationszugewinn hinsichtlich grundlegender, neuer, innovativer und hoch risikobehafteter Forschungsansätze. Für ein im Bereich FuE immer mögliches Scheitern der Forschungs- beziehungsweise Innovationsidee wird dabei ein höheres Risiko als gewöhnlich in Kauf genommen.

Die Förderung versteht sich dabei nicht nur als Anschubfinanzierung für Innovationen, sondern vielmehr auch als Anschub für weitere Maßnahmen, darunter jene der Bundesagentur für Sprunginnovationen oder auch das EXIST-Gründungsstipendium, die auf der Basis der grundsätzlichen Machbarkeit adressiert werden können. Das Förderverfahren zeichnet sich durch vereinfachte Beantragung sowie innovative Auswahlmethoden aus, um auch unkonventionellen Ideen größeren Raum zu bieten.

Gegenstand der Förderung

Das BMFTR fördert mit dieser Richtlinie grundlegende, besonders risikoreiche und explorative Ideen und Experimente im frühen (vorwettbewerblichen) Stadium, ausschließlich als Einzelvorhaben. Die Vorhaben sollen material­wissenschaftliche Fragestellungen mit theoretisch nach dem Stand der Wissenschaft und Technik fundierten, hohem erwartbaren Innovationspotenzial bearbeiten, denen es noch an grundlegenden Entwicklungsarbeiten fehlt, die jedoch bereits jetzt mögliche Einsatzszenarien erkennen lassen. Eine unmittelbare Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis ist daher nicht Ziel dieser Maßnahme, Anschlussmöglichkeiten sollen sich jedoch ergeben können.

Gefördert werden themenoffene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben theoretischer und/oder experimenteller Natur im Bereich Material- und Werkstoffinnovationen. Betrachtet werden soll dabei die prinzipielle Entwicklung neuer Materialien beziehungsweise von Materialien und Werkstoffen mit neuen oder verbesserten Eigenschaften. Dies umfasst ebenso alle beteiligten oder neu beteiligten Prozesse zur Herstellung beziehungsweise Synthese sowie die Ver- und Bearbeitung von Materialien.

Die Maßnahme hat als Gesamtziel, die notwendigen, grundlagenorientierten Untersuchungen zu ermöglichen, um weitere Informationen und disruptive Potenziale sowie erhaltene Ergebnisse später in Anschlussaktivitäten zu überführen. Dabei wird hiermit explizit nur eine zeitlich und finanziell begrenzte Erprobungsphase gefördert. Ein Scheitern der Arbeiten wird dabei in Kauf genommen.

Folgende Punkte sollen dabei betrachtet werden:

  • Material- beziehungsweise Werkstoffbezug im Bereich der Natur- oder Ingenieurwissenschaften muss im Fokus der Arbeiten stehen.

  • Disruptiver Forschungsansatz statt inkrementelle Vorgehensweise erwünscht.

  • Verwendung oder Etablierung bislang wenig betrachteter Vorgehensweisen.

  • Neuheitsgrad der Forschungsinhalte beziehungsweise neue Forschungsrichtungen im bisher unbekannten Terrain.

  • Durchführung von Machbarkeitsnachweisen beziehungsweise Arbeiten für den Nachweis hinsichtlich einer prinzipiellen Tauglichkeit und Akzeptanz (Proof of Concept).

  • Etablierung neuartiger Charakterisierungs- und Analytikverfahren zur Untersuchung von Werkstoffen in un­konventionellen Anwendungsfeldern.

  • Einsatz fortschrittlicher Fertigungstechnologien.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Entwicklungen von Batteriematerialien, von Materialien zur Wasserstoff­speicherung, zur Nutzung von CO2 als Rohstoffquelle sowie Anwendungen im Bereich Lebensmittel und Kosmetika, da diese Schwerpunkte in anderen Förderaktivitäten des BMFTR gesondert adressiert werde

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Die Förderung ist personengebunden an die/den leitende/n Wissenschaftler/in (Förderinteressenten) gekoppelt.

Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten/Ausgaben, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.

Fristen

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe können den beauftragten Projektträgern beurteilungsfähige Projektskizzen in elektronischer Form zu jährlichen Stichtagen vorgelegt werden. Diese sind:

  • 1. November 2025
  • 1. Juni 2026
  • 1. Juni 2027
  • 1. Juni 2028
  • 1. Juni 2029

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise erst zum nächsten Stichtag berücksichtigt werden.

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/datenbank/foerderungen/foerderung-von-projekten-zum-thema-untersuchung-risikoreicher-ideen-im-bereich-der-material-und-werkstoffforschung-experimentmat