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Innovationsgutschein Hightech Start-up

Art:
Förderprogramm
Förderung durch:
WM
Reichweite:
Baden-Württemberg

Der Innovationsgutschein Hightech Start-up dient der Frühphasenförderung von Hightech-Start-ups im Zusammenhang mit hoch innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft.

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen bis maximal 5 Jahre nach Gründung, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Die Unternehmensgründung muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein.

Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von 100 Beschäftigten und ein Vorjahresumsatz bzw. eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro (einschließlich aller Partner- und verbundenen Unternehmen)

Während des Zeitraums der Antragsberechtigung können pro Antragsteller (zuschussempfangendes Unternehmen einschließlich aller verbundenen Unternehmen) maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech Start-up vergeben werden.

Wie wird gefördert?

Mit dem Innovationsgutschein Hightech Start-up werden umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unterstützt, im Rahmen eines innovativen Vorhabens in den folgenden Schwerpunktfeldern:

  • Nachhaltige Mobilität
  • Umwelttechnologie, Erneuerbare Energie und Ressourceneffizienz
  • Gesundheitswirtschaft, Lebenswissenschaften
  • Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Green IT und intelligente Produkte

Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro und deckt bis max. 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 40.000 Euro (netto) an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden.

Zuschussfähige Ausgaben sind Kosten externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Zudem sind Materialkosten förderfähig, die im Rahmen von betriebsinternen Entwicklungsleistungen, z.B. dem Prototypenbau, anfallen. In diesem Fall ist bei Antragstellung eine Kostenschätzung (Art und Umfang der Materialkosten) anzugeben.

Die Förderung (Gutschein A und Gutschein Hightech Start-up) kann pro Unternehmen einmal pro Kalenderjahr gewährt werden (entscheidend ist das Datum des Antragseingangs). Eine wiederholte Vergabe von Innovationsgutscheinen ist nur möglich, sofern es sich bei den geförderten Projekten um jeweils voneinander unabhängige Innovationsvorhaben handelt.

Als konsultierbare Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen (z.B. Ingenieurbüros).

Es können sowohl nationale als auch internationale Anbieter in Anspruch genommen werden. Institute und Unternehmen mit eindeutigem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Unternehmensberatung werden nicht akzeptiert.

Der Innovationsgutschein Hightech Start-up ist mit dem Innovationsgutschein A kombinierbar.

Anträge auf den Innovationsgutschein Hightech Start-up können fortlaufend eingereicht werden.

Die Innovationsgutscheine:

Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland 2008 Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Das Programm unterstützt Mittelständler bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren und bei deren wesentlichen qualitativen Weiterentwicklung. 2012 wurde das Programm um den Innovationsgutschein Hightech Start-up erweitert. Er richtet sich an Hightech-Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung und fördert innovative Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Im Mai 2017 wurde der Innovationsgutschein Hightech Digital eingeführt, der etablierte Unternehmen bei der Entwicklung und Realisierung anspruchsvoller digitaler Produkte und Dienstleistungen unterstützt.

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/datenbank/foerderungen/innovationsgutschein-hightech-start-up