Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
Förderung durch:
WM
Reichweite:
Baden-Württemberg
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt mit den Innovationsgutscheinen kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer mit Zuschüssen bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Diese Projekte sollen dazu dienen, neue und innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu schaffen.
Das Förderprogramm Innovationsgutscheine wird durch die L-Bank administriert. Die Antragstellung ist ausschließlich über die Seite der L-Bank Innovationsgutscheinen für kleine und mittlere Unternehmen möglich.
Ziel
Innovationsgutscheine sollen die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen unterstützen.
Wer wird gefördert
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und -gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und ein Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.
Was wird gefördert
Mit dem Förderprogramm Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen wird die Inanspruchnahme von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen (FuE-Dienstleistungen) im Rahmen von Produktinnovationen, Dienstleistungsinnovationen und Verfahrensinnovationen gefördert.
Wie wird gefördert
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus unterstützt innovative Vorhaben in Form von drei Gutscheinlinien:
- Innovationsgutschein BW (max. 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups.
- Innovationsgutschein Hightech BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen.
- Innovationsgutschein Start-up BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.
Die Innovationsgutscheine:
Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland 2008 Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Das Programm unterstützt Mittelständler bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren und bei deren wesentlichen qualitativen Weiterentwicklung. 2012 wurde das Programm um den Innovationsgutschein Hightech Start-up erweitert. Er richtet sich an Hightech-Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung und fördert innovative Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Im Mai 2017 wurde der Innovationsgutschein Hightech Digital eingeführt, der etablierte Unternehmen bei der Entwicklung und Realisierung anspruchsvoller digitaler Produkte und Dienstleistungen unterstützt.