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Invest BW III - Förderung von Innovations- und Technologievorhaben

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
WM BW
Reichweite:
Baden-Württemberg

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Mit dem Förderprogramm Invest BW soll die Innovationstätigkeit der Unternehmen im Land weiter stimuliert und gestärkt und damit die Zukunftsfähigkeit des Standorts Baden-Württemberg erhalten und ausgebaut werden. Zuwendungsziel ist es, wirkungsvolle An- reize insbesondere für Start-ups, kleine und mittelständische Unternehmen zu schaffen, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erhöhen und innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schneller an den Markt oder innovative Prozesse schneller in die betriebliche Umsetzung zu bringen. Das gilt besonders auch im Bereich der wichtigen Zukunftstechnologien mit großen Marktpotenzialen und für Innovationen zur Lösung großer Herausforderungen, wie etwa dem Klimawandel.

Was wird gefördert

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovatio- nen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Ge- schäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen. Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen erreicht werden. För- derfähig sind einzelbetriebliche Vorhaben von Unternehmen und Verbundvorhaben von Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

Wer wird gefördert

Bei Einzelvorhaben sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden- Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden- Württemberg errichten wollen, antragsberechtigt.

Bei Verbundvorhaben sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren
    Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg ha- ben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden- Württemberg errichten wollen (nachfolgend: Unternehmen);
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hoch- schuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg (nachfolgend: Forschungs- einrichtungen).
    antragsberechtigt. Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten muss bei dem / den Unternehmen liegen. Dementsprechend soll die Konsortialführer- schaft bei einem antragsstellenden Unternehmen liegen.

Einreichfrist

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Erste Stufe: Vorlage und Auswahl von Projektskizzen:
Projektskizzen auf Gewährung von Zuwendungen sind über das elektronische Antrag- sportal des beauftragten Projektträgers (Ziff. 8.1 VwV Invest BW – Innovation III vom 23. Oktober 2023) https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen bis zum 31. Januar 2024, 13 Uhr einzureichen.

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/datenbank/foerderungen/invest-bw-iii-foerderung-von-innovations-und-technologievorhaben