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KMU-Instrument

Art:
Förderprogramm
Förderung durch:
Horizont 2020

Das Förderinstrument auf europäischer Ebene richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen mit Wachstumspotenzial, Ideen mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit. Verfolgt wird dabei ein (weitgehend) themenoffener Ansatz. Das Instrument wird in den Förderlinien "Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien" (Teil II des Spezifischen Programms) und "Gesellschaftliche Herausforderungen" (Teil III des Spezifischen Programms) angewendet. Neben technologischen können auch nicht-technologische Ansätze, wie z. B. soziale Innovationen oder Innovationen im Dienstleistungssektor, unterstützt werden.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit zu Verbund- oder Einzelförderung (in den EU-Dokumenten als multi bzw. mono bezeichnet). Antragsberechtigt sind ausschließlich gewinnorientierte KMU, welche die KMU-Kriterien der Europäischen Union erfüllen und ihren Sitz in den EU-Mitgliedstaaten oder an Horizont 2020 assoziierten Ländern haben. Eine Beteiligung von Forschungsdienstleistern aus anderen Organisationstypen ist nur bei guter Begründung als Unterauftragnehmer möglich.

Das KMU-Instrument ist aufgegliedert in die drei Phasen:

  • Machbarkeit - Von der Idee zum Konzept (Phase 1)
  • Umsetzung - Vom Konzept zur Marktreife (Phase 2) und
  • Markteinführung - Kommerzialisierung (Phase 3).

Fördergelder können für Phase 1 und Phase 2 beantragt werden. Für beide Phasen gilt: Das Instrument greift ab dem Technologiereifegrad TRL 6. Das heißt, Forschungsergebnisse sollten ebenso wie ein Demonstrator vor Projektstart bereits vorliegen. Gefördert wird in der Regel die marktnahe Entwicklung ab "Demonstration unter Einsatzbedingungen".

Erfolgreiche Antragstellende haben die Möglichkeit, Coaching und Mentoring als Unterstützung während Phase 1 (bis zu drei Tage) und Phase 2 (bis zu zwölf Tage) wahrzunehmen. In Phase 3 werden erfolgreiche Projekte der Phasen 1 und 2 in der Kommerzialisierung unterstützt, es gibt jedoch keine direkten Fördergelder.

Die Anträge werden im Begutachtungsprozess nach den Kriterien Exzellenz, Auswirkungen (Beschreibung des Marktes) und Qualität der Umsetzung bewertet ("Excellence", "Impact" und "Implementation"). Im Fokus stehen dabei Aspekte wie das Marktpotential, der europäische Mehrwert (warum EU-Förderung statt nationaler Förderung?) und das Alleinstellungsmerkmal (Unique Selling Point (USP)). Zudem werden die Umsetzungskapazitäten und das Entwicklungspotenzial der Antragsteller sowie deren internationale Strategie beleuchtet.

Zu den Ausschreibungen des KMU-Instruments für Phase 1 und 2 können laufend Anträge eingereicht werden. Die Begutachtung der Projektanträge erfolgt zu vorab festgelegten Stichtagen ("cut-off dates"). Davon gibt es in der Regel vier pro Jahr. Die Anträge sind online einzureichen und können dann bis zum Stichtag jederzeit überarbeitet werden.

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/datenbank/foerderungen/kmu-instrument