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QuantumBW-Programmlinie „Anwendungsdemonstratoren“ – Transfer-Booster für Quantentech

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) und Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg (WM)
Reichweite:
Baden-Württemberg

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Vor allen anderen Quantentechnologien haben Quantensensoren das Potential, in den nächsten Jahren Marktreife zu erlangen – gefolgt von Schlüsselkomponenten für die Quantenkommunikation. Auf dem Weg dahin sind Herausforderungen zu meistern, die den Bogen von grundlegender Forschung über das Engineering bis hin zur intelligenten Datenverarbeitung spannen. Die vielversprechendsten Prototypen aus Labor- und Forschungsumgebungen entlang der beiden unten genannten Phasen in die dafür relevantesten Märkte zu bringen, ist Ziel dieser Programmlinie. Sie adressiert damit unmittelbar den Kern der Handlungsempfehlungen der baden-württembergischen Quantenstrategie und gliedert sich in die folgenden zwei aufeinander aufbauenden Phasen.

Ziel dieses Förderaufrufs zu Transfer-Booster-Projekten für Quantentechnologie-Demonstratoren ist es, in kleinen und flexibel agierenden Projektteams mit einer begrenzten Laufzeit von maximal 12 Monaten neue, bisher nicht dagewesene Machbarkeitskonzepte, Prototypen und Quantentechnologie-Demonstratoren zu realisieren oder bereits existierende Prototypen gemeinsam mit Anwendern in neuer, relevanter Umgebung zu erproben. Es soll das derzeit im Quantentechnologie-Bereich Mögliche gezeigt und der Mehrwert für Anwendungen, Produkte und Märkte eruiert werden. Hier kann eine Fokussierung auf skalierbare Nischenanwendungen in „High Value“ Märkten von Vorteil sein. Im Schwerpunkt der Vorhaben müssen Mehrwerte für den Quanten- und Innovationsstandort Baden-Württemberg stehen. Dabei erhalten die Akteure weitgehende Planungsfreiheit, das Projekt nach den spezifischen Bedürfnissen zu konzipieren.

Gegenstand der Förderung:

Förderfähig sind Projekte aus allen Quantentechnologien, die auf eine marktorientierte Implementierung von Anwendungen abzielen. Aufgrund der Anwendungsorientierung und besonderen Vorreiterrolle Baden-Württembergs werden insbesondere Projektvorhaben aus der Quantensensorik und -metrologie erwartet, aber auch Vorhaben aus Bereichen wie zum Beispiel “Positioning, Navigation and Timing” (PNT) können eingereicht werden. Wie kein anderes Quantenökosystem in Deutschland vereint Baden-Württemberg weltführende Forschung und Unternehmenspioniere auf diesem Gebiet. Vorhaben aus anderen Bereichen der Quantentechnologie, insbesondere der Quantenkommunikation sind gleichermaßen aufgerufen sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Projektvorschläge aus dem Bereich Quantencomputing stehen hingegen nicht im Fokus dieser Ausschreibung. Hierzu wird auf die Ausschreibungen zum Kompetenzzentrum Quantencomputing Baden-Württemberg verwiesen.

Die Transfer-Booster-Projekte müssen mindestens einen Akteur auf der Forschungs-/Entwicklungsseite (nachfolgend „Entwickler“) und einen auf der Anwenderseite (nachfolgend „Anwender“) umfassen. Um den Transfer von Quantentechnologien in Anwendungen voranzutreiben, definiert der Anwender den Use Case und die Anforderungen an den Quantentechnologie-Demonstrator. Der Use-Case hat in Einklang mit den Zielsetzungen der QuantumBW-Roadmap zu stehen und Mehrwerte für den Innovations- und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu versprechen, die über das Einzelinteresse eines Anwenders hinausgehen. Der Entwickler soll als Ergebnis des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens einen Prototyp zur Verfügung zu stellen, der die Anforderungen des Anwenders berücksichtigt, Mehrwert für Anwendungen generiert und auf eine marktorientierte Implementierung abzielt. Dieser wird mit Unterstützung des Anwenders oder beim Anwender getestet. Die Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung des Prototyps ein.

Zuwendungsempfänger:

Förderberechtigte Antragsteller sind akademische Forschungseinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg, die eine institutionelle Förderung des Landes bzw. des Bundes und der Länder erhalten, d.h. Universitäten, Hochschulen für Angewandete Wissenschaften oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung. Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg können als Projektpartner auf eigene Kosten teilnehmen, erhalten aber keine direkte Förderung für ihre projektbezogenen Aufwendungen.

Die Förderung erfolgt, je nach antragstellender Institution, getrennt durch die Ministerien: Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist für die Förderung von Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) sowie der Helmholtz-Gemeinschaft zuständig, während das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Vorhaben der Fraunhofer-Gesellschaft, des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) sowie der außeruniversitären Forschungsinstitute der Innovationsallianz Baden-Württemberg e. V. (innBW) fördert.

Förderfähig sind Projekte aus allen Quantentechnologien, die auf eine marktorientierte Implementierung von Anwendungen abzielen. Aufgrund der Anwendungsorientierung und besonderen Vorreiterrolle Baden-Württembergs werden insbesondere Projektvorhaben aus der Quantensensorik und -metrologie erwartet, aber auch Vorhaben aus Bereichen wie zum Beispiel “Positioning, Navigation and Timing” (PNT) können eingereicht werden. Projektvorschläge aus dem Bereich Quantencomputing stehen hingegen nicht im Fokus dieser Ausschreibung.

Umfang der Förderung:

Gefördert werden wissenschaftsgetriebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für Transfer-Booster-Projekt stehen insgesamt Landesmittel im Umfang von 3 Millionen Euro zur Verfügung. Die einzelnen Transfer-Booster-Projekte können eine Fördersumme von insgesamt bis zu 500.000 Euro für eine Laufzeit von bis zu 12 Monaten erhalten. Ein Förderbeginn (Projektstart) zum 15.11.2025 ist vorgesehen.

Einreichfrist:

Sämtliche Unterlagen zum Projektantrag sind über die (Hochschul-) Leitungen bzw. Zentralverwaltungen der Einrichtungen unter Angabe des Titels der Ausschreibung bis spätestens 15.10.2025 elektronisch bei beiden Ministerien einzureichen.

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/datenbank/foerderungen/quantumbw-programmlinie-anwendungsdemonstratoren-transfer-booster-fuer-quantentech