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Richtlinie zur Verleihung des Deutsch-Afrikanischen Innovationsförderpreises

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMFTR
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wieder, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Die Zusammenarbeit zwischen deutschen Einrichtungen und afrikanischen Partnerinnen und Partnern in Forschung und Innovation gewinnt zunehmend an strategischer Bedeutung. Die Innovationsagenda der Afrikanischen Union (AU) und der Europäischen Union (EU) betont, dass technologische und soziale Innovationen wesentliche Triebkräfte für die Entwicklung moderner Wissensgesellschaften in afrikanischen Ländern darstellen. Ein verstärkter Transfer von Forschungsergebnissen in die praktische Anwendung sowie die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiativen bilden dabei die Grundlage für nachhaltige Beschäftigung und eine partizipative wirtschaftliche Entwicklung.

Im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland zielt die vorliegende Fördermaßnahme darauf ab, den Wissens- und Technologietransfer in die deutsche und afrikanische Wirtschaft und Gesellschaft zu beschleunigen (Hebel 1). Gleichzeitig wird die internationale Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation gestärkt und an den strategischen Prioritäten der Hightech Agenda Deutschland ausgerichtet (Hebel 6).

Gegenstand der Förderung

Der Innovationsförderpreis wird an Forschende in afrikanischen Ländern und ihre Partnerinnen und Partner in Deutschland für nachgewiesene herausragende Forschungsleistungen mit Anwendungspotential in Verbindung mit einem Nutzungs- oder Verwertungskonzept vergeben. Dieses sollte bereits Perspektiven für die Verstetigung der Kooperation zwischen den Partnerinnen und Partnern und möglichst für mittel- und langfristigen Strukturaufbau am afrikanischen Standort eröffnen.

Die Preisausschreibung orientiert sich an den Schlüsseltechnologien sowie ausgewählten strategischen Forschungs- feldern der Hightech Agenda Deutschland, in denen technologiegetriebene Innovationen angestrebt werden, und berücksichtigt darüber hinaus die Prioritäten der AU-EU-Innovationsagenda. Es werden Verbundprojekte gefördert, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit eines oder meh- rere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:

  • Angewandte Forschung im Bereich künstlicher Intelligenz,

  • Luft- und Raumfahrtforschung (insbesondere Erdbeobachtung, Satellitenkommunikation, Antriebssysteme, nachhaltige Mobilitätslösungen),

  • Quantentechnologie (insbesondere Quantensensorik, Quantenkommunikation sowie deren industrielle und medizinische Anwendungen),

  • Gesundheitsforschung (insbesondere Gesundheitstechnologien und datengetriebene Gesundheitsforschung),

  • Biotechnologie (insbesondere in der Industrie sowie in der Medizin),

  • klimaneutrale Energieerzeugung und Mobilität,

  • Meeres-, Klima- und Nachhaltigkeitsforschung (insbesondere zu Kreislaufwirtschaft sowie zu Wasser- und Abwas- sertechnologien).

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beziehungsweise andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und deren Vorhaben in den Bereich der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten fallen.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nicht- wirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtun- gen oder andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern), in Deutschland verlangt.

Einreichfrist

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger bis spätestens 30. Juni 2026 zunächst eine Dokumentation mit folgenden Bestandteilen über„easy-Online“ einzureichen:

  • ein formloses Anschreiben mit der Nominierung/Bewerbung für den Förderpreis,

  • ein kurzer Forschungsbericht zur vorangegangenen, den Preis begründenden Forschungsleistung,

  • Lebenslauf und Publikationsliste der deutschen Antragstellerin oder des deutschen Antragstellers und der afrikanischen Anwärterin oder des afrikanischen Anwärters,

  • eine Projektskizze für das geplante Folgeprojekt.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, förmliche und mit den afrikanischen Partnern abgestimmte Förderanträge vorzulegen.

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/datenbank/foerderungen/richtlinie-zur-verleihung-des-deutsch-afrikanischen-innovationsfoerderpreises