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Stärkung von innovativen, wachstumsorientierten Ausgründungen aus der Wissenschaft im Rahmen des EXIST-Programms Konzeptphase für einen Leuchtturmwettbewerb „Startup Factories“

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMWK
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

üInnovative Start-ups besitzen eine strategische Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Als wichtige Innovatoren sind sie Treiber des gesamtwirtschaftlichen Strukturwandels und tragen überdurchschnittlich zu wirtschaftlichem Wachstum und zur Zukunftsfähigkeit des deutschen Wirtschaftsstandortes bei. Die Bundesregierung verfolgt daher mit der am 27. Juli 2022 verabschiedeten Start-up-Strategie das Ziel, die Start-up-Ökosysteme in Deutschland und Europa zu stärken und gezielt weiterzuentwickeln. Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind dabei ein zentrales Handlungsfeld. Diese wissensbasierten und oft technologieorientierten Start-ups weisen ein großes Wachstumspotential auf und leisten durch ihre innovativen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen wesentliche Beiträge zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung.

Bereits jetzt leisten Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Unterstützung bei Ausgründung von wirtschaftlich und gesellschaftlich relevanten Forschungsergebnissen. Doch insbesondere stark technologisch ausgerichtete Start-ups sind nach der Gründung zahlreichen Risiken ausgesetzt, haben in der Regel einen deutlich höheren Kapitalbedarf als andere Gründungen und müssen ihr Geschäftsmodell an wechselnde gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen anpassen. Da es den Hochschulen und Forschungseinrichtungen nur eingeschränkt möglich ist, ihre Ausgründungen langfristig zu unterstützen und zu begleiten, fehlt es in der Regel an professionell organisierten marktorientierten Unterstützungseinheiten für diese Art von Start-ups. Als ein zentrales langfristig angelegtes Element der Start-up-Strategie der Bundesregierung ist daher ein Leuchtturmwettbewerb für „Startup Factories“ vorgesehen, um so Unterstützungsangebote für innovative, wachstumsorientierte Start-ups insbesondere aus der Wissenschaft zu entwickeln, marktorientiert umzusetzen und zu skalieren. Es handelt sich damit um eine Ergänzung zu den bereits bestehenden Unterstützungsangeboten innerhalb der Hochschulen und Forschungseinrichtungen beziehungsweise diese schließen idealerweise daran an. „Startup Factories“ sind als marktorientierte unternehmerisch agierende Organisationen in einem privaten Rechtsrahmen zu verstehen, die mindestens zur Hälfte aus privaten Mitteln finanziert werden.

Ziel dieser Förderrichtlinie ist zunächst die Entwicklung von Konzepten zum Aufbau und der schrittweisen Etablierung von unternehmerisch agierenden „Startup Factories“ in einem regionalen oder fachlichen Kontext mit professionellem Angebotsspektrum über alle Gründungs- beziehungsweise Wachstumsphasen von Start-ups hinweg. Dabei stellt die Mobilisierung von privaten Finanzierungsmitteln für den Betrieb der „Startup Factories“ einen wesentlichen Erfolgsfaktor dar. Insgesamt soll die Konzeptphase des Leuchtturmwettbewerbs „Startup Factories“ Beiträge zu folgenden Zielen leisten:

  • Analyse und inhaltlich-organisatorische Weiterentwicklung bestehender hochschul- und forschungsbasierter Start-up-Ökosysteme in Deutschland;

  • regionale oder fachliche Integration von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Start-up-Ökosysteme durch neue Kooperationen oder eine Vertiefung der Zusammenarbeit;

  • Mobilisierung privater Finanzierungsbeiträge als Voraussetzung für den Aufbau und die Etablierung wirtschaftlich tragfähiger Geschäftsmodelle zur langfristigen Finanzierung der „Startup Factories“ und ihrer Angebote.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung eines Konzeptes zur Realisierung einer regional oder inhaltlich orientierten „Startup Factory“, die als privatrechtliche Entität in enger Kooperation, aber außerhalb des Rechtsrahmens von Hochschulen und Forschungseinrichtungen entstehen sollen. Für die Finanzierung der „Startup Factory“ sind zu mindestens 50 Prozent private Mittel einzuplanen. Ihre Akquise ist für die Konzeptphase einzuplanen.

Die teilnehmenden Hochschulen beziehungsweise Hochschulverbünde und ihre Projektpartner sind im Rahmen der Konzeptphase aufgerufen, auf ihre jeweiligen individuellen Rahmenbedingungen und Ausgangsvoraussetzungen angepasste, Start-up-Ökosystem-spezifische Konzepte für eine spätere Projektphase zu entwickeln. Der Antrag auf die Konzeptphase muss daher folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Konzept für den Aufbau einer „Startup Factory“
  • Gründungspotential der beteiligten Wissenschaftseinrichtungen
  • Darstellung des Status quo und der Gründungspotentiale der beteiligten Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
  • Netzwerk-Potential
  • Finanzierung und Aktivierung privater Mittel

Zuwendungsempfänger

Für die Konzeptphase sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland antragsberechtigt. Universitätskliniken, die rechtlich eigenständig sind, werden als Hochschulen behandelt und sind daher ebenfalls antragsberechtigt. Die Antragsberechtigten können für Teilleistungen Unteraufträge vergeben, insbesondere zur Einbeziehung weiterer Partner aus der Region beziehungsweise des inhaltlichen Verbundes, zum Beispiel anderer Hochschulen, Forschungseinrichtungen, externer Institutionen der Gründungsförderung, Finanzintermediäre, Partner aus der regionalen Wirtschaft et cetera. Verbundanträge sind im Rahmen der Förderrichtlinie nicht zulässig.

Einreichfrist

Die Antragstellung auf Förderung erfolgt bei genannten Projektträger durch Vorlage aussage- und beurteilungsfähiger Projektanträge.

Die Förderrichtlinie sieht zunächst eine Ausschreibungsrunde vor, mögliche weitere Ausschreibungen werden durch Bekanntmachungen angekündigt.

Für die Konzeptphase ist dem Projektträger ein Antrag zur Teilnahme in einfacher Ausführung in schriftlicher sowie in elektronischer Form durch Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/ easyonline/) einzureichen. Die Kosten des Antrags tragen die Hochschulen selbst.

Vorlagezeitraum: Datum der Bekanntmachung bis 12. April 2024, 18 Uhr (Ausschlussfrist)

Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Konzeptanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Konzeptanträge stehen miteinander im Wettbewerb.

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/datenbank/foerderungen/staerkung-von-innovativen-wachstumsorientierten-ausgruendungen-aus-der-wissenschaft-im-rahmen-des-exist-programms-konzeptphase-f