zum Inhalt springen

Lieferkettensorgfaltsplichtgesetz

Datum

10:00 - 12:00 Uhr
Ort
Online
Anmeldefrist
Kosten
kostenpflichtig
Art
Online-Seminar
Veranstalter
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Kontakt
Heike Bullendorf
Tel.: +49 (0) 30 246255 25
E-Mail: Bullendorf(at)bwmed-akademie.de
Sprache
Deutsch

Am 1. Januar 2023 tritt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Dieses wird für alle Unternehmen gelten, die in Deutschland mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen (ab 2024: 1.000 Beschäftigte). Das LkSG gilt für sämtliche Wirtschaftsbereiche, also auch für das Gesundheitswesen – den MedTech-Sektor.

Das LkSG begründet umfangreiche Sorgfaltspflichten zum Schutz von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen entlang der gesamtem Lieferkette. Diese Pflichten umfassen unter anderem die Risikoermittlung, -vermeidung und -beseitigung, die Einrichtung einer Überwachungsfunktion und eines Beschwerdemechanismus, das Erstellen oder Ergänzen von Compliancedokumenten sowie die regelmäßige Berichterstattung.

Vor diesem Hintergrund entwickelt der BVMed eine Handreichung zur praktischen Umsetzung des LkSG, welche sechs Module umfasst. Das Webinar konzentriert sich auf die ersten beiden Module und gibt Hilfestellung für die praktische Umsetzung im Unternehmen.

Programm

09:45 Uhr | Teilnehmerregistrierung und Technik-Check

10:00 Uhr | Begrüßung der Teilnehmer/-innen

  • Clara Mailin Allonge

10:05 Uhr | Modul 1: (Compliance-) Dokumentation

Das Modul enthält Hintergrundinformationen und Formulierungshilfen zur Umsetzung und Implementierung von möglichen Präventionsmaßnahmen, um den Verpflichtungen nach § 6 LkSG nachkommen zu können. Insbesondere finden sich hier eine Musterformulierung für eine Grundsatzerklärung gem. § 6 Abs. 2 LkSG, ein internen Verhaltenskodex sowie ein Verhaltenskodex für Lieferanten

  • Dr. Thomas Voland

11:00 Uhr | Modul 2: Ausgestaltung der Governance

​​​​​​​Das LkSG verpflichtet dazu, “ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten einzurichten” und “in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen zu verankern” (§ 4 Abs. 1) sowie die Erfüllung der Sorgfaltspflichten fortlaufend zu dokumentieren (§ 10 Abs. 1). Modul 2 erläutert, wo und wie das Risikomanagement im Unternehmen verankert werden muss, und stellt u. a. Musterformulierungen für die Geschäftsordnung der Geschäftsführung/des Vorstandes zur Verfügung.

  • Dr. Thomas Voland

12:00 Uhr | Ende

Diese Ankündigung ist eine Veranstaltung Dritter und wird nicht von der BIOPRO Baden-Württemberg GmbH selbst durchgeführt. Die BIOPRO stellt diese Ankündigung zu Verbreitungs- und Informationszwecken bereit und übernimmt trotz sorgfältiger Prüfung der wiedergegebenen Inhalte keine Haftung für die Richtigkeit oder nachträgliche Änderungen durch die Veranstalter. Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an die Veranstalter.

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/veranstaltung/lieferkettensorgfaltsplichtgesetz