Lieferkettensorgfaltsplichtgesetz
Datum
10:00 - 12:00 Uhr
Veranstalter
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Kontakt
Heike Bullendorf
Tel.: +49 (0) 30 246255 25
E-Mail: Bullendorf(at)bwmed-akademie.de
Am 1. Januar 2023 tritt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Dieses wird für alle Unternehmen gelten, die in Deutschland mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen (ab 2024: 1.000 Beschäftigte). Das LkSG gilt für sämtliche Wirtschaftsbereiche, also auch für das Gesundheitswesen – den MedTech-Sektor.
Das LkSG begründet umfangreiche Sorgfaltspflichten zum Schutz von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen entlang der gesamtem Lieferkette. Diese Pflichten umfassen unter anderem die Risikoermittlung, -vermeidung und -beseitigung, die Einrichtung einer Überwachungsfunktion und eines Beschwerdemechanismus, das Erstellen oder Ergänzen von Compliancedokumenten sowie die regelmäßige Berichterstattung.
Vor diesem Hintergrund entwickelt der BVMed eine Handreichung zur praktischen Umsetzung des LkSG, welche sechs Module umfasst. Das Webinar konzentriert sich auf die ersten beiden Module und gibt Hilfestellung für die praktische Umsetzung im Unternehmen.
Programm
09:45 Uhr | Teilnehmerregistrierung und Technik-Check
10:00 Uhr | Begrüßung der Teilnehmer/-innen
10:05 Uhr | Modul 1: (Compliance-) Dokumentation
Das Modul enthält Hintergrundinformationen und Formulierungshilfen zur Umsetzung und Implementierung von möglichen Präventionsmaßnahmen, um den Verpflichtungen nach § 6 LkSG nachkommen zu können. Insbesondere finden sich hier eine Musterformulierung für eine Grundsatzerklärung gem. § 6 Abs. 2 LkSG, ein internen Verhaltenskodex sowie ein Verhaltenskodex für Lieferanten
11:00 Uhr | Modul 2: Ausgestaltung der Governance
Das LkSG verpflichtet dazu, “ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten einzurichten” und “in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen zu verankern” (§ 4 Abs. 1) sowie die Erfüllung der Sorgfaltspflichten fortlaufend zu dokumentieren (§ 10 Abs. 1). Modul 2 erläutert, wo und wie das Risikomanagement im Unternehmen verankert werden muss, und stellt u. a. Musterformulierungen für die Geschäftsordnung der Geschäftsführung/des Vorstandes zur Verfügung.
12:00 Uhr | Ende