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Digitalisierungsprämie

Art:
Förderprogramm
Förderung durch:
WM
Reichweite:
Baden-Württemberg

Mit der Digitalisierungsprämie werden konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert.

Die Digitalisierung der Wirtschaft bietet gerade auch für mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg große Chancen. Denn der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) unterstützt beispielsweise dabei, Prozesse effizienter zu gestalten, neue Produkte und Dienstleistungen einzuführen oder innovative Geschäftsmodelle umzusetzen.

Nach dem ersten Modellversuch in 2017 wird die Digitalisierungsprämie in einem weiteren Modellversuch als Tilgungszuschuss wiederaufgelegt. Die Digitalisierungsprämie wird hierfür mit einem Förderdarlehen der L-Bank kombiniert.

Wer wird gefördert?

Die Digitalisierungsprämie hat zum Ziel, KMU aller Branchen mit bis zu 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der digitalen Transformation zu unterstützen.

Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist.

Ein Unternehmen kann die Digitalisierungsprämie innerhalb von zwei Jahren nur einmal erhalten. Unternehmen, die bereits 2017 eine Digitalisierungsprämie erhalten haben, können also erst in 2019 nach Ablauf der zwei Jahre (gerechnet ab Datum des Zuschussbescheids) erneut einen Antrag stellen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konkrete Projekte zur Umsetzung neuer digitaler Lösungen in Produktion und Verfahren (u.a. Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie zum Beispiel 3D-Druck), bei Produkten und Dienstleistungen (u.a. Aufbau digitaler Plattformen) sowie in Strategie und Organisation (u.a. Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie). Die Einführung von digitalen Systemen zur Verbesserung der IT-Sicherheit ist ebenfalls förderfähig.

Darüber hinaus können mit der Digitalisierungsprämie auch Mitarbeiterschulungen gefördert werden. Bedingung hierfür ist, dass die Schulungen mit der Anschaffung von IKT-Hard- und Software zusammenhängen, die zu einem erheblichen Digitalisierungsfortschritt des Unternehmens führt.

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass das eingereichte Projekt noch nicht gestartet ist.

Wie wird gefördert?

Unterstützt werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro. Die L-Bank vergibt hierzu Darlehen ab 10.000 Euro bis 100.000 Euro. Bei Darlehen von 10.000 Euro bis einschließlich 50.000 Euro erhalten die Unternehmen einen Tilgungszuschuss von 5.000 Euro. Bei höheren Darlehen beträgt der Tilgungszuschuss 10 Prozent der Darlehenssumme.

Eine Antragstellung ist jederzeit bei Ihrer Hausbank möglich.

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/datenbank/foerderungen/digitalisierungspraemie