Aufgabe des Deutschen Zentrums für Herz-Kreislauf-Forschung e.V. (DZHK) ist es, neue Ansätze aus der Herz-Kreislauf-Forschung schnellstmöglich in die klinische Praxis zu überführen (Translation), um Diagnose, Prävention und Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verbessern. Das DZHK deckt ein weites Spektrum der Herz-Kreislauf-Forschung ab und verknüpft die Untersuchung von molekularen Mechanismen mit klinischen Fragestellungen. Aktuelle Schwerpunktbereiche des DZHK, sogenannte Focus Areas, sind: Präzisionsmedizin bei Kardiomyopathien, Herzinsuffizienz mit erhaltener Ejektionsfraktion (HFpEF), Immunkardiologie, Regeneration des Herzens, Kardiovaskuläres Altern und Herz-Hirn-Interaktion.
Das DZHK besteht aus 25 Partner- bzw. 23 Mitgliedseinrichtungen an sechs Standorten. Das DZHK wird anteilig zu 90 Prozent aus Bundesmitteln und zu 10 Prozent aus Mitteln der beteiligten Länder finanziert. Zu den Mitgliedern des DZHK gehören 17 Universitätskliniken bzw. Universitäten sowie Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz- und Max-Planck-Institute und ein europäisches Forschungsinstitut. Mehr als 120 klinische Zentren im In- und Ausland rekrutieren in DZHK-Studien. Weitere Informationen zum DZHK sind zu finden unter https://dzhk.de.
Ziel der aktuellen Förderrichtlinie des DZHK ist es, durch Kooperation mit bislang nicht am DZHK beteiligten Einrichtungen neue translationale Projekte zu fördern. Diese Projekte sollen die translationale Forschung des DZHK in ihren aktuellen Schwerpunktbereichen weiter stärken. Hierdurch soll der Translationsprozess innovativer Ansätze der Herz-Kreislaufforschung in die medizinische Praxis insgesamt beschleunigt werden. Die zu fördernden translationalen Forschungsprojekte sollen darauf ausgerichtet sein, die Prävention, Diagnostik oder Therapie von Herz-Kreislauferkrankungen deutlich zu verbessern und neue Ansätze aus der Herz-Kreislaufforschung in der Entwicklungskette einen signifikanten Schritt im Hinblick auf ihre klinische Anwendung bzw. die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren voranzubringen. Mit den bislang nicht am DZHK beteiligten Einrichtungen aus dem Bereich der translationalen Gesundheitsforschung strebt das DZHK eine langfristige Zusammenarbeit an.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde, die aus klinischen und theoretischen Arbeitsgruppen bestehen und deren Einrichtung nicht bereits durch das DZHK gefördert werden. Sie sollen aus mindestens einem Partner der Universitätsmedizin bestehen. Außeruniversitäre Einrichtungen können an den Verbünden beteiligt sein. Die Verbünde sollen aus maximal drei Forschungseinrichtungen und nicht mehr als sechs Principal Investigators bestehen. Zuwendungsrechtlich kann es sich hierbei auch um ein Einzelvorhaben handeln, wenn alle Arbeitsgruppen einer rechtlichen Einrichtung angehören. Jede Einrichtung kann nur einem Forschungsverbund angehören.
Gefördert werden Verbundprojekte, die mit translationalen, innovativen Ansätzen zur Verbesserung von Prävention, Diagnostik oder Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen beitragen. Als innovativ sind solche Ansätze anzusehen, die sich methodisch oder inhaltlich deutlich von bereits etablierten Behandlungsoptionen unterscheiden. Die Ansätze müssen eine hohe Relevanz für die Patientenversorgung haben. Sie müssen das Portfolio des DZHK ergänzen und die aktuellen Focus Areas verstärken: Präzisionsmedizin bei Kardiomyopathien, Herzinsuffizienz mit erhaltener Ejektionsfraktion (HFpEF), Immunkardiologie, Regeneration des Herzens, Kardiovaskuläres Altern und Herz-Hirn-Interaktion (https://dzhk.de/en/research/research-focus/focus-areas).
Beantragte Verbundprojekte müssen
- sich einer der sechs genannten Focus Areas zuordnen;
- translationalen Charakter haben – reine Grundlagenforschung ohne translationale Perspektive wird nicht gefördert;
- einen „unmet medical need“ bedienen;
- innovativ und neuartig sein und auf soliden Vorarbeiten aufbauen, die die grundsätzliche Machbarkeit des Ansatzes nachweisen (Proof-of-Principle); abhängig vom Entwicklungsstand des Produkts oder Verfahrens kann dies auf unterschiedlicher Basis erfolgen (in vitro-, in vivo-Daten u. ä.);
- eine Lösung/Produkt zum Ziel haben, die einen deutlichen kompetitiven Vorteil gegenüber dem vorhandenen Goldstandard aufweist.
Die Forschungsprojekte sollen die präklinischen Arbeiten so weit voranbringen, dass bei Erfolg der Arbeiten spätestens vier Jahre nach Förderbeginn die Genehmigung einer klinischen Studie beantragt werden kann. Für die Finanzierung der anschließenden klinischen Studie kann eine Förderung über die klinische Förderrichtlinie des DZHK (Clinical Study Group) beantragt werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben/Kosten erhalten, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen bzw. beides klar voneinander abgrenzen.
Einreichfrist
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens 27. Juli 2026, 12:00 Uhr zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.