Die Erhaltung der Gehirngesundheit und die Bewältigung der durch neurologische, neurodegenerative, psychische und sensorische Erkrankungen verursachten Belastungen sind für alle Gesellschaften in Europa und darüber hinaus von größter Bedeutung. Erkrankungen des Gehirns sind weltweit eine der Hauptursachen für Behinderungen und Todesfälle und stellen eine große Belastung für die Betroffenen, ihre Familien, ihre sozialen Beziehungen, die professionellen und informellen Pflegekräfte sowie die Gesundheitssysteme und die Volkswirtschaften insgesamt dar. Im Jahr 2021 litten schätzungsweise 3,4 Milliarden Menschen an einer Erkrankung des Nervensystems, was etwa 43 Prozent der Weltbevölkerung entspricht. Dadurch entsteht auch ein enormer finanzieller Druck auf die Gesundheitssysteme und Volkswirtschaften. So werden beispielsweise die Gesamtkosten neurologischer Erkrankungen in Europa auf rund 1,7 Billionen und die wirtschaftliche Belastung durch psychische Störungen auf über 600 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
Darüber hinaus haben geopolitische und ökologische Krisen sowie der zunehmende wirtschaftliche Druck in vielen Ländern der Welt die Probleme im Bereich der Gehirngesundheit weiter verschärft, insbesondere für schwächere und schutzbedürftige Menschen.
Diese Herausforderungen adressiert die „Europäische Partnerschaft für die Gesundheit des Gehirns (EP BrainHealth)“ (https://www.brainhealth-partnership.eu/), indem sie eine verbesserte Koordination der länder- und disziplinübergreifenden Forschungsanstrengungen anstrebt, um Forschung und Innovation in diesem Bereich zu strukturieren. Die EP BrainHealth vereint derzeit 54 Partner aus 33 Ländern mit dem gemeinsamen Ziel, die Gesundheit des Gehirns für alle zu verbessern.
Förderziel
Das Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, biologische, soziale, Lifestyle- und Umweltfaktoren mit Bezug zu neurodegenerativen Erkrankungen zu identifizieren und besser zu verstehen. Die Erkenntnisse sollen beispielsweise Ansätze für potenzielle Wirkmechanismen sowie verbesserte Diagnostik oder Prävention liefern, um die Gehirngesundheit und die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Gegenstand der Förderung
Im Rahmen dieser gemeinsamen Förderbekanntmachung wird eine begrenzte Anzahl ambitionierter, innovativer, multinationaler und multidisziplinärer Verbundvorhaben gefördert werden, die der Frage nachgehen, wie sich verschiedene Arten von Faktoren auf die Gesundheit des Gehirns auswirken und den Verlauf neurodegenerativer Erkrankungen über die gesamte Lebensspanne hinweg beeinflussen.
Die Forschungsansätze müssen sich auf mindestens zwei der drei unten genannten Arten von Faktoren beziehen, die sich auf die Entwicklung der Gehirngesundheit mit Bezug zu neurodegenerativen Erkrankungen auswirken:
- Biologische Faktoren, zum Beispiel Genetik, Epigenetik, OMICS, Neuroplastizität, Entzündung, Synaptogenese, neurologische Kreisläufe, vaskuläre Faktoren, sensorische Beeinträchtigungen, Komorbiditäten;
- Lebensstil und soziale Faktoren, zum Beispiel Bewegung/Sport, Ernährung, Schlaf, Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum, Arbeit (zum Beispiel Einkommen, Beschäftigung), sozioökonomischer Hintergrund/Status, Ethnie, Geschlecht, Bildung, Sicherheit, soziale Interaktionen (Familie/Freunde), Zugang zur Gesundheitsversorgung, Stress, Trauma, Migration;
- Umweltfaktoren, zum Beispiel Verschmutzung, Urbanität, Katastrophen, Pandemien, Krieg/Konflikte, Klimawandel, Natur.
Darüber hinaus müssen die Projekte mindestens zwei der folgenden Aspekte im Zusammenhang mit den identifizierten Faktoren untersuchen
- Wirkungsmechanismen;
- Früherkennung und Diagnose;
- Prävention, Behandlung und technologische Entwicklung.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie zivilgesellschaftliche Organisationen und weitere Institutionen (zum Beispiel Vereine, Verbände, Stiftungen). Alle Antragsberechtigten können sowohl als Zuwendungsempfänger als auch als Unterauftragnehmer fungieren.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Verfahren
Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt. Die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Verbünde werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem gemeinsamen „Joint Call Secretariat“, das bei der French National Research Agency (ANR) angesiedelt ist, bis spätestens 10. März 2026, 14 Uhr (MEZ), zunächst Projektskizzen (pre-proposals) in elektronischer Form vorzulegen.