Das von Hanahan und Weinberg im Jahr 2000 vorgeschlagene Rahmenwerk „Hallmarks of Cancer“ und seine Aktualisierungen in den Jahren 2011 und 2022 haben unsere Sichtweise von Krebs tiefgreifend verändert und prägen weiterhin die moderne Onkologie. Indem es die Komplexität von Krebs auf eine Reihe von biologischen Kernfähigkeiten reduzierte, bot dieses Modell eine gemeinsame Sprache für Forscher, Kliniker und Arzneimittelentwickler. Es verlagerte das Feld von der beschreibenden Pathologie hin zu einem mechanistischen Verständnis der Tumorbiologie und beschleunigte so die translationale Forschung und ermöglichte wichtige Durchbrüche in der Krebsbehandlung.
In den letzten zwei Jahrzehnten ist das Gebiet des Krebsmetabolismus dank eines neuen und detaillierten Verständnisses der genetischen und epigenetischen Triebkräfte der Transformation sowie neuer leistungsfähiger experimenteller Technologien in eine dynamische neue Ära eingetreten.
Trotz großer Fortschritte beim Verständnis der vielfältigen Folgen der metabolischen Umprogrammierung in Tumorzellen sind diese Mechanismen als klinische Ziele noch unzureichend erforscht. Es besteht ein dringender Bedarf, die Lücke zwischen den grundlegenden Entdeckungen im Krebsstoffwechsel und ihren diagnostischen, prognostischen und therapeutischen Anwendungen zu schließen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden internationale translational orientierte Forschungsverbünde, welche eines der im Folgenden genannten spezifischen Themengebiete abdecken und auf einer fundierten Forschungshypothese aufbauen. Die Forschungsansätze sollten darauf ausgerichtet sein, zur Entwicklung innovativer, personalisierter Ansätze für die Krebsdiagnose, Patientenstratifizierung und Behandlung, die auf einem tieferen mechanistischen Verständnis der metabolischen Veränderungen bei Krebs beruhen, beizutragen.
Themengebiet 1: Verbesserung von Krebsdiagnostik und -überwachung durch metabolische Biomarker
Themengebiet 2: Nutzung metabolischer Schwachstellen zur Verbesserung der Präzisionsmedizin
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Verfahren
Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt. Die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Verbünde werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert.
Sowohl für die Projektskizzen (pre-proposals) als auch für die ausführlichen Projektbeschreibungen (full proposals) ist ein einziges gemeinsames Dokument von den Projektpartnern eines transnationalen Verbundes zu erstellen.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem gemeinsamen „Joint-Call-Secretariat“, das beim DLR Projektträger in Deutschland angesiedelt ist, bis spätestens 21. Juli 2026 zunächst Projektskizzen (pre-proposals) in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.