Patientinnenzentrierte Versorgung von Frauen
Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMG
Reichweite:
Deutschland
Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.
Ziel der Förderung
Frauen werden in der Gesundheitsforschung nach wie vor seltener berücksichtigt als Männer. Das hat zur Folge, dass noch immer viele diagnostische und therapeutische Verfahren primär auf männlichen Referenzwerten und Krankheitsverläufen basieren. Dadurch können Symptome bei Frauen übersehen oder fehlinterpretiert werden, was zu Fehlversorgung führen kann. Im weiblichen Lebenszyklus finden sich darüber hinaus besondere Anforderungen durch Menstruation, Schwangerschaft und Geburt sowie Wechseljahre. Außerdem sind Frauen einerseits von spezifischen Krankheiten betroffen, wie Endometriose oder dem Polyzystischem Ovarialsyndrom, und andererseits bei zahlreichen Erkrankungen überproportional oder in spezifischer Weise belastet. Beispielsweise treten Angststörungen, Autoimmunkrankheiten, Depressionen, Migräne und chronische Schmerzkrankheiten bei Frauen deutlich häufiger auf als bei Männern oder zeigen andere Verläufe. Ziel der vorliegenden themenoffenen Förderrichtlinie „Patientinnenzentrierte Versorgung für Frauen“ des BMG ist es, durch die Förderung von Vorhaben neue Erkenntnisse zu gewinnen, die wesentlich zu einer Verbesserung der Qualität und Effizienz der Versorgung von Frauen in Deutschland beitragen
Gegenstand der Förderung
Das Ziel der Förderrichtlinie ist erreicht, wenn wissenschaftliche Evidenz für eine Verbesserung der patientinnenzentrierten Versorgung von Frauen in Deutschland generiert wurde. Gefördert werden Einzel- oder Verbundforschungsvorhaben. Die Vorhaben müssen eine konkrete, anwendungsbezogene Forschungsfrage verfolgen und die relevanten Akteurinnen und Akteure sowie die Patientinnenperspektive von Beginn an einbinden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Träger, staatliche und nichtstaatliche (Fach-) Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Körperschaften (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen).
Verfahren
Das Verfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe werden Projektbeschreibungen ausgewählt. Erst in der zweiten Stufe werden förmliche Förderanträge gestellt.
In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger bis spätestens zum 13.02.2026, 12:00 Uhr eine Projektbeschreibung in elektronischer Form in deutscher Sprache hochzuladen.