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Start-up BW Pro-Tect

Art:
Förderprogramm
Förderung durch:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg; L-Bank
Reichweite:
Baden-Württemberg

Ausweitung des Förderporgramms Start-up BW Pre-Seed für von der Corona-Krise betroffene Start-ups

Durch die Corona-Pandemie haben Gründerinnen und Gründer verstärkt mit ausbleibenden Finanzierungsrunden und daraus resultierenden Liquiditätsengpässen zu kämpfen. Damit innovative und aussichtsreiche Gründungsvorhaben und Start-ups durch die Corona-Krise nicht verloren gehen, weitet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg die bewährte Frühphasenförderung Start-up BW Pre-Seed aus und schafft das Förderprogramm "Start-up BW Pro-Tect". Ziel des Förderprogramms ist es, kurzfristige Liquiditätsengpässe bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken. Start-up BW Pro-Tect ermöglicht krisengeschüttelten Start-ups, die eine erste Finanzierungsrunde bereits erfolgreich beendet haben, erneut den rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000 Euro zu beantragen.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss aufgrund negativer Effekte bedingt durch die Corona-Pandemie entstanden sein.
  • Die Gründung des Start-ups darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
  • Es wurden noch keine Gewinne ausgeschüttet (Gemäß Artikel 22 AGVO).
  • Grundsätzlich darf noch nicht mehr als 2 Millionen Euro Eigenkapital aufgenommen worden sein.
  • Es handelt sich um ein wachstumsorientiertes Geschäftsmodell, welches im Kern von innovativen Produktentwicklungen oder Anwendungen getragen wird (beispielsweise KI-Anwendungen, Plattformtechnologien, E-Commerce, Smart-Green-Technologien, Industrie 4.0 oder Life Sciences).
  • Die Empfehlung sowie die Begleitung des Start-ups erfolgt durch einen Partner - siehe Liste der Partner.
  • Private Ko-Investoren übernehmen mindestens 20 Prozent der Start-up-Finanzierung zu gleichen Konditionen wie das Land Baden-Württemberg.
  • Die Berechnungsgrundlage für den Finanzierungsbedarf ist der „Cashburn“, also die fortlaufenden zahlungswirksamen Kosten abzüglich etwaiger Umsätze der nächsten sechs Monate.

Antragstellung und einzureichende Unterlagen

Mit dem Antrag auf eine Förderung mit Start-up BW Pro-Tect sind folgende Unterlagen vorab beim Partner einzureichen:

  • Pitch Deck
  • Captable und letzte Vertragsdokumentation
  • Letzter Jahresabschluss sowie die beiden letzten vorliegenden betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)
  • Termsheet und Letter of Interest (soweit vorhanden)

L-Bank

Die L-Bank nimmt die von den Partnern eingereichten Anträge entgegen und zeichnet nach erfolgreicher Bewilligung der Anträge für die Auszahlung und Abwicklung der Start-up BW Pro-Tect-Förderung verantwortlich. Auf der Website der L-Bank finden Sie weitere detaillierte Informationen zum Förderangebot Start-up BW Pro-Tect.

 

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/datenbank/foerderungen/start-bw-pro-tect