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Land fördert Forschung zur Vermeidung von Tierversuchen

Das Land fördert auch 2024 wissenschaftliche Arbeiten zum Schutz von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Förderanträge können bis zum 15. April 2024 eingereicht werden.

„Wir können den Tierschutz verbessern, wenn wir weiter an Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen arbeiten. Daher setzen wir unser erfolgreiches Forschungsförderprogramm, dass sich diesem Ziel widmet, auch im Jahr 2024 fort. Damit unterstützt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Entwicklung neuer Methoden, die Tierversuche ersetzen oder reduzieren. Zudem sind auch die Validierung von Methoden und ethisch-wissenschaftliche Ansätze mit Bezug zur Verwendung von Tieren in Forschung und Lehre förderfähig“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 16. Februar 2024.

Baden-Württemberg ist ein wichtiger Standort der biomedizinischen Forschung. Es ist derzeit noch nicht möglich, vollständig auf Tierversuche zu verzichten. Bestimmte Versuche sind sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Tierleid stark mindern

„Dort, wo der Einsatz von Tieren in Forschung, Diagnostik und Lehre sowie für vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen von Stoffen und Produkten unerlässlich ist, sind die Verringerung der Zahl der verwendeten Tiere sowie die Vermeidung von Schmerzen, Leiden und Schäden bei den eingesetzten Tieren ein zentrales Anliegen des Programmes“, erklärte Minister Hauk.

Auch ein vollständiger Verzicht auf tierische Materialien, wie tierbasierter Seren oder Antikörper in der biomedizinischen Forschung, soll verstärkt fokussiert werden. Insbesondere die Verwendung von fötalem Kälberserum (FCS), das Hauptbestandteil vieler Nährmedien zur Aufzucht und Kultivierung von Zellen ist, ist neben wissenschaftlichen auch mit erheblichen ethischen Bedenken verbunden. Im Auswahlverfahren wird daher auch die Verwendung tierischer Materialien in den Projekten besonders berücksichtigt.

Für die Forschungsförderung stehen für das laufende Jahr 200.000 Euro aus Mitteln des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Verfügung. Die Forschungsprojekte müssen in Baden-Württemberg oder unter Beteiligung von Einrichtungen aus Baden-Württemberg durchgeführt werden.

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